Bei welchen Erkrankungen bestehen Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote?
Für Personen, die an folgenden Krankheiten leiden oder bei denen ein Verdacht auf Erkrankung besteht, gilt ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot.
- Personen, welche an Typhus (Typhus abdominalis, Paratyphus), Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, Virus-Hepatitis A oder E oder einer anderen infektiösen Magen- oder Darmkrankheit leiden oder dessen verdächtig sind.
- Personen, die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, E. coli Bakterien oder Choleravibrionen ausscheiden.
- Personen, die an infizierten Wunden oder Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können.